Artikel von: Redaktion
28.11.2024
Wer muss jetzt den Führerschein tauschen?
Erzgebirge. Der nächste Stichtag für den Umtausch alter Führerscheine steht bevor. Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle im Jahr 1971 oder später geborenen Personen ihre alten Führerscheine in die neuen EU-Führerscheine umtauschen. Jörg Petzold, Sprecher vom ACE Kreisclub Sachsen-Süd rät, frühzeitig einen Termin bei der Führerscheinstelle zu vereinbaren.
Warum der Umtausch notwendig ist
Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU ein einheitliches und fälschungssicheres Scheckkartenformat besitzen. Wichtig: Der neue Führerschein ist 15 Jahren gültig. Ohne gültigen Führerschein droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.
Wer ist betroffen?
Alle Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor dem 19. Januar 2013 müssen umgetauscht werden. Der jeweilige Umtauschzeitpunkt ist hierzulande abhängig von Geburtsjahrgängen und Ausstellungsdatum. Wenn der Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, dann ist das Geburtsjahr der Führerscheinbesitzenden ausschlaggebend für den Zeitpunkt des Umtauschs. Derzeit sind Personen an der Reihe, die im Jahr 1971 oder später geboren wurden und einen Führerschein besitzen, der vor 1999 ausgestellt wurde. Ihre Umtauschfrist endet am 19. Januar 2025. Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 haben gestaffelte Fristen, die je nach Ausstellungsjahr beginnen – die ersten am 19. Januar 2026.
Tipp von Petzold: Führerscheine können jederzeit umgetauscht werden. Die individuelle Frist muss man nicht ausreizen. Um die eigene Umtauschfrist nicht zu versäumen, empfiehlt es sich, einen Führerschein-Umtausch-Rechner zu nutzen.
Terminvereinbarung leicht gemacht
In der Regel kann man telefonisch oder online ein Termin bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beziehungsweise Führerscheinstelle vereinbaren. Je nach Wohnort ist auch das Bürgeramt zuständig. Vor Ort sind der alte Führerschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Passbild erforderlich. Die Umtauschgebühr beträgt rund 25 Euro, die in der Regel beim Behördentermin zu bezahlen sind. Beim postalischen Weg kommen Versandkosten hinzu. Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor 1999 erfordern zusätzlich eine Karteikartenabschrift, wenn der Wohnsitz inzwischen ein anderer ist. Diese kann man kostenfrei und teils auch online bei der Behörde anfordern, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Weitere Informationen gibt es bei der jeweils zuständigen Führerscheinstelle. Noch vor Ort in der Behörde sollte man die korrekte Übernahme der Führerscheinklassen aus dem alten Dokument überprüfen, so Petzold abschließend.