Artikel von: Redaktion
30.10.2024
Schutzschirmverfahren: Erzgebirgsklinikum in Not
Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung
Annaberg-Buchholz. Das Erzgebirgsklinikum ist massiv von einer Insolvenz bedroht und hat sich daher jetzt entschieden, die Chance eines Schutzschirmverfahrens zu nutzen: Geschäftsführer Marcel Koch trat den schweren Gang an und beantragte ein entsprechendes Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung.
Das zuständige Amtsgericht in Chemnitz hat dem Antrag entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zur Überwachung des Verfahrens stellt das Gericht der Geschäftsführung einen so genannten vorläufigen Sachwalter an die Seite. Rechtsanwalt Prof. Lucas Flöther von der Kanzlei Flöther & Wissing, Leipziger Straße 58, 09113 Chemnitz, wurde in diese Funktion bestellt.
„Keine leichte Entscheidung“
„Ich bin davon überzeugt, dass dieser Schritt wichtig und richtig ist, denn nur so werden wir unser Klinikum wirtschaftlich stabilisieren, einen Großteil der Arbeitsplätze erhalten und auch in den kommenden Jahren mit der gewohnt hohen Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten im Erzgebirgskreis da sein können“, erklärt Koch.
Trotzdem habe er sich die Entscheidung für den Schutzschirm nicht leicht gemacht. Denn es sei ihm sehr wohl bewusst, dass auch eine solche Form der Insolvenz, bei der die Geschäftsführung handlungsfähig bleibt, die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden grundsätzlich gesichert sind und die Versorgung der Patienten an den vier Krankenhausstandorten ohne Einschränkungen weiterläuft, für Verunsicherung sorge. Dem wolle man vor allem mit Information begegnen.
Fragestunde für Bürger geplant
Die Mitarbeitenden habe man bereits in Kenntnis gesetzt. Für die Öffentlichkeit werde man u. a. die wichtigsten Fragen und Antworten auf der Website bereitstellen. Außerdem soll an jedem Standort eine Bürgerfragestunde veranstaltet werden. Die Termine werden im Vorfeld über den Veranstaltungskalender auf der Website bekanntgegeben.
„Wir haben in den letzten Wochen mit Hochdruck daran gearbeitet, Finanzierungsmöglichkeiten für unseren Sanierungsplan zu erschließen“, gibt Koch einen Einblick. Dazu habe man intensive Gespräche mit dem Gesellschafter, Kostenträgern, dem Sächsischen Ministerium für Soziales, der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), aber auch mit den Hausbanken geführt.
55 Mio. Euro für Sanierungsplan notwendig
„Zwar haben einige der oben Genannten Unterstützungsmöglichkeiten in den Raum gestellt. Es hat sich aber leider auch gezeigt, dass wir die für die Umsetzung notwendigen rund 55. Mio. Euro nicht zur Verfügung haben werden.“ Trotzdem geht es jetzt mit großen Schritten in eine sichere Zukunft: „Durch die rechtzeitige Beantragung des Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung haben wir nun die Möglichkeit, unseren Sanierungsplan umzusetzen“, stellt Koch klar.
Zwar wolle man das Konzept noch einmal prüfen und an die neuen Umstände anpassen, bevor der Plan dann – voraussichtlich in vier bis fünf Monaten – den Gläubigern und dem Amtsgericht zur finalen Abstimmung bzw. Bestätigung vorgelegt wird. Er gehe aber zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass die wesentlichen Eckpunkte erhalten bleiben werden. Das gelte sowohl für den Fortbestand aller vier Standorte als auch die bereits kommunizierte notwendige Personalanpassung im einstelligen Prozentbereich.
Schutzschirmverfahren als Chance verstehen
„Der Schutzschirm bedeutet also nicht das Ende des Erzgebirgsklinikums, sondern ist der Startschuss, um die Ärmel hochzukrempeln und das Unternehmen wirtschaftlich so zu stabilisieren, dass es seiner Rolle als wichtiger Partner in der Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger in der Region weiterhin gerecht werden kann.“