Start Chemnitz Sächsische Landesregierung unterstützt Krankenhäuser mit 20 Millionen Euro
Artikel von: Redaktion
15.08.2024

Sächsische Landesregierung unterstützt Krankenhäuser mit 20 Millionen Euro

Symbolfoto: pexels

Haushalts- und Finanzausschuss beschließt Finanzspritze

Sachsen. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags hat der Bereitstellung von zusätzlichen 20 Millionen Euro für die Plankrankenhäuser des Freistaates zugestimmt. Diese Mittel, die bereits im Juni von der Landesregierung beschlossen wurden, sollen die Krankenhäuser in Sachsen angesichts steigender Kosten finanziell entlasten. Die Gelder werden der Sächsischen Aufbaubank zugewiesen und als Pauschalförderung an die Krankenhäuser weitergeleitet. Eine erneute Antragstellung durch die Einrichtungen ist nicht erforderlich.

Ministerin Köpping: „Landesregierung hält ihr Versprechen“

Gesundheitsministerin Petra Köpping hebt hervor, dass die Landesregierung mit der Bereitstellung der zusätzlichen Fördermittel ihr Versprechen einlöst, die Krankenhäuser in dieser schwierigen Phase zu unterstützen. Die Gelder sollen helfen, die Liquidität der Einrichtungen zu stärken und kleinere Investitionen schnell und ohne bürokratischen Aufwand zu ermöglichen. Die Mittel werden direkt und zeitnah an die Krankenhäuser ausgezahlt.

Hintergrund: Wirtschaftliche Herausforderungen der Krankenhäuser

Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser in Sachsen hat sich in den letzten zwei Jahren erheblich verschlechtert. Ursachen sind unter anderem gestiegene Energiepreise, höhere Personalkosten sowie ein Rückgang der Behandlungsfälle. Da eine umfassende Krankenhausreform des Bundes frühestens 2025 erwartet wird, dient die zusätzliche Pauschalförderung dazu, die finanzielle Stabilität der Krankenhäuser bis dahin zu sichern.

Unterstützung für Investitionen in die Gesundheitsversorgung

Der Freistaat Sachsen investiert kontinuierlich in die Krankenhausinfrastruktur und unterstützt die Einrichtungen mit verschiedenen Förderprogrammen. Die Pauschalförderung ist im Sächsischen Krankenhausgesetz verankert und wird jährlich ausgezahlt. Mit der zusätzlichen außerplanmäßigen Rate im Jahr 2024 reagiert der Freistaat auf die aktuellen Herausforderungen und trägt zur langfristigen Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in Sachsen bei.

Die Verteilung der Mittel auf konkrete Investitionen liegt in der Verantwortung der einzelnen Krankenhäuser. Damit können diese flexibel und nach eigenen Prioritäten über die Verwendung der Fördermittel entscheiden.