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Artikel von: Björn Max Wagener
07.07.2023

Datenschutzbeauftragte zwingt Staatskanzlei Facebook-Seite abzuschalten

Per Bescheid wird der Landesregierung nun der Betrieb ihrer Facebook-Seite untersagt. Symbolfoto: Pexels

Anordnung erging am Mittwoch

Sachsen. Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) Dr. Juliane Hundert hat der Staatskanzlei in Dresden per Bescheid am Mittwoch den Weiterbetrieb der eigenen Facebook-Seite untersagt. Für die Umsetzung lässt Hundert der sächsischen Landesregierung vier Wochen Zeit.

»Wesentliche Kritikpunkte, die sich hauptsächlich aus der bisherigen Rechtsprechung und einem Gutachten der Datenschutzkonferenz ergeben, konnten in der Stellungnahme der Sächsischen Staatskanzlei nicht entkräftet werden. Nach wie vor besteht bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Nutzung einer Facebook-Fanpage eine gemeinsame Verantwortlichkeit mit dem Meta-Konzern. Danach ist die Staatskanzlei verpflichtet, die Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzrechts nachzuweisen. Das kann sie aktuell nicht. Es ist jedoch essenziell, dass die Grundrechte der Bürger geschützt werden.

Auch aufgrund ihrer Vorbildwirkung sollten sich öffentliche Stellen an Recht und Gesetz halten. Um die mit dem Facebook-Auftritt einhergehenden Rechtsverletzungen gegenüber den betroffenen Personen zu unterbinden, muss die Seite abgeschaltet werden. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Staatskanzlei eine Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit hat. Denn die Öffentlichkeitsarbeit darf nur auf rechtmäßige Weise betrieben werden. Die Nutzung von Facebook hingegen ist derzeit ohne Rechtsverstöße unmöglich. Datenschutzrechtliche Standards sind von öffentlichen Stellen jedoch auch bei der Verwendung von Werbenetzwerken wie Facebook einzuhalten«, so Dr. Juliane Hundert.

Widerspruch beim VG Dresden möglich

Weiterhin macht Datenschützerin Hundert darauf aufmerksam, dass es sich beim Verfahren gegen die Staatskanzlei um ein exemplarisches Vorgehen handelt. Auch andere Stellen im Freistaat seien nun zum Handeln verpflichtet. Jedoch ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheides kann beim Verwaltungsgericht Widerspruch eingelegt werden.

Staatskanzlei will Bescheid prüfen

Wie die Staatskanzlei inzwischen mitteilt, wolle man den Bescheid nicht einfach akzeptieren, sondern prüfe dessen Rechtmäßigkeit.

»Wir hatten erwartet, dass die Datenschutz- und Transparenzbeauftragte den Ausgang des Musterverfahrens auf Bundesebene abwartet. In anderen Bundesländern wird dies so gehandhabt. Wir werden die Entscheidung nun sorgfältig prüfen und uns intensiv mit der Begründung auseinandersetzen«, erklärte Regierungssprecher Ralph Schreiber.

Aus Sicht der Staatskanzlei sowie anderer Behörden seien sie gerade in Zeiten von Fake-News Bürger zeitnah, angemessen und zielgerichtet zu informieren. Auch in Krisensituationen sei eine derartige Kommunikation zwingend und unerlässlich.