Artikel von: Sven Günther
28.10.2020
Das müssen Sie mit eigenen Augen sehen
Sonderregelungen zur Lichternacht
Annaberg-Buchholz. Die Mauersberger-Aula im Evangelischen Schulgemeinschaft Erzgebirge ist abgedunkelt. Schüler und Gäste sitzen auf Stühlen um einen großen Würfel herum. Dann heißt es: Video ab – und der Raum wird in eine faszinierende Atmosphäre getaucht.
Eine Atmosphäre, die die Besucher der Lichternacht am 30. Oktober (17 bis 22 Uhr) in Annaberg-Buchholz live erleben können. Christine Nestler vom Werbering: „Seit längerer Zeit haben wir mit der Ev. Schulgemeinschaft Erzgebirge ein Projekt zur Annaberger Lichternacht geplant. Der Leistungskurs Kunst 12 hat dazu eine Licht-Video-Projektion erarbeitet, die zur Lichternacht mittels eines Kubus auf dem Annaberger Markt einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden wird. Dank der Unterstützung der Erzgebirgssparkasse wurde das Projekt umgesetzt.“
In jedem Fall eine sehenswerte Aktion der Gymnasiasten, die zusammen mit den vielen bis 22 Uhr geöffneten Geschäften zur Lichternacht die historische Altstadt von Annaberg-Buchholz am 30. Oktober noch besuchenswerter macht.
Coronabedingt ist jedoch in diesem Jahr zur Lichternacht einiges anders:
• Die Lichternacht ist keine Veranstaltung, sondern nur eine gemeinsame Öffnungszeit der Innenstadtgeschäfte bis 22 Uhr.
• Wie an allen anderen Tagen auch – jedes Geschäft ist selbst für die Einhaltung seines Hygienekonzeptes verantwortlich.
• Der Werbering ist kein Veranstalter, sondern übernimmt lediglich die Koordinierung der gemeinsamen Werbung.
• Aktivitäten im Außenbereich sind möglich, es ist jedoch von jedem Geschäft individuell dazu eine Sondernutzung bei der Stadt Annaberg-Buchholz zu beantragen.